Formulare
Informationen für Rechtsanwälte
Bitte fügen Sie Ihrem Güteantrag je eine Kopie und für jeden Antragsgegner eine beglaubigte Abschrift bei. In eilbedürftigen Fällen können Güteanträge via Telefax eingereicht werden. Anlagen und Ausfertigungen bitten wir, per Post nachzureichen.
Kosten
Antragspauschale
Mit Einreichung eines Güteantrages entstehen dem Antragsteller Gebühren in Höhe von 220,- € (inkl. MwSt.). Die Bekanntgabe an die Gegenseite erfolgt nach Eingang der Gebührenpauschale auf nachstehendem Konto:
MLP Bank
Konto: 401 157 832 8
BLZ: 672 300 00
Honorarvereinbarung
Kommt es zu einer Güteverhandlung, so wird von uns mit den Parteien des Güteverfahrens in einer schriftlichen Honorarvereinbarung ein Stundenhonorar vereinbart, das sich nach der Höhe der Forderung bemisst und zwischen 200,- und 400,- € (inkl. MwSt.) beträgt. Die Gebühren werden unter den Verfahrensbeteiligten aufgeteilt.
Reisekosten
Reisezeit und –kosten werden bei einer Verhandlungsführung außerhalb Münchens in Rechnung gestellt. Weitere Details zum Ablauf des Verfahrens und zur Kostenregelung entnehmen Sie bitte unserer Verfahrensordnung.



