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Angesichts der drohenden Verjährung von Rechtsansprüchen zum Jahresende stellt sich für viele Forderungsinhaber die Frage, welche verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen sind und wie sich offene Forderungen, schnell, unkompliziert und kostengünstig realisieren lassen. Ein Güteantrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle schützt zivilrechtliche Ansprüche schnell und zuverlässig vor Verjährung, hilft Rechtsstreitigkeiten auf außergerichtlichem Wege schnell und kostengünstig zu erledigen und bietet eine ökonomisch vorteilhafte Alternative zu Mahn- und Gerichtsverfahren.


Mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber für eine Vielzahl zivilrechtlicher Ansprüche eine Verjährungsfrist von drei Jahren eingeführt (§ 195 BGB). Diese regelmäßige Verjährungsfrist beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen, sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Da die Berechnung des Verjährungstermins im konkreten Einzelfall durchaus schwierig sein kann, empfiehlt sich im Zweifel die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.


Um den Eintritt der Verjährung zu verhindern, sind die von Verjährung bedrohten Ansprüche bis zum 31.12.2007 im Rahmen einer Rechtsverfolgung nach Maßgabe des § 204 BGB geltend zu machen. Die klassischen Mittel der Verjährungshemmung – Klageerhebung und Mahnbescheid – können oftmals aufgrund der knappen Zeit nicht mehr bemüht werden oder bergen letztlich ein so hohes Kostenrisiko, dass mancher Anspruchsinhaber lieber die Verjährung seiner Rechtsansprüche in Kauf nimmt, als in einem Rechtsstreit über mehrere Instanzen „gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen“.


Gerade bei hohen Außenständen beinhalten klassische Methoden der Rechtsverfolgung, wie das gerichtliche Mahnverfahren, ein besonders großes finanzielles Risiko. Beinahe zwangsläufig führt dieser Weg über einen Widerspruch oder einen Einspruch des Schuldners in langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren und endet mit ökonomisch oft recht wenig sinnvollen Titeln. Außergerichtliche Einigungsoptionen werden dabei nur unzureichend geklärt und wertvolle Chancen vergeben, durch einen frühzeitigen außergerichtlichen Vergleich schnell und kostengünstig große Teile der Forderung zu realisieren.


Ein Antrag auf Durchführung eines Güteverfahrens vor einer staatlich anerkannten Gütestelle hemmt schnell und zuverlässig die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) und gibt Gläubigern und Schuldnern ausreichend Zeit, um im Rahmen von professionell geführten und streng vertraulichen Vergleichsverhandlungen außergerichtliche Einigungsoptionen zu klären.


Die Verhandlungsführung erfolgt durch einen neutralen Mediator im Rahmen eines nach der spezifischen Methode der Mediation strukturierten Verfahrens. Ziel der Verhandlungsführung ist es, Sach- und Beziehungsebene zu trennen, Interessen auszugleichen und Entscheidungsalternativen unter neutralen Beurteilungskriterien zu suchen, um so einen Gewinn für alle Beteiligten zu schaffen (win-win-solution). Durch eine Erweiterung der Einigungsoptionen über den juristischen Anspruch hinaus lassen sich für beide Seiten wirtschaftlich tragfähige Lösungen erarbeiten. In einem Fünf-Phasen-Modell werden zusammen mit Antragsteller und Gegner sowie deren Rechtsanwälten Einigungsoptionen geklärt und mögliche Lösungswege diskutiert. Die große Mehrzahl der Verfahren, die in eine Güteverhandlung führen, werden mit einem Vergleich abgeschlossen, der zusammen mit den Rechtsanwälten formuliert wird und gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wie ein gerichtliches Urteil vollstreckbar ist.


Neben der schnellen Realisierung der offen stehenden Forderung profitieren Gläubiger langfristig davon, dass möglicherweise langjährig bestehende Geschäftsbeziehungen zum Schuldner geschont, eine negative Öffentlichkeitswirkung vermieden und teure Gebühren für ein gerichtliches Verfahren erspart werden.


Im Falle des Scheiterns des Güteverfahrens bleibt es bei der kostengünstigen Verjährungshemmung des Güteantrages und der Gläubiger gewinnt gemäß § 204 Abs. 2 S. 1 BGB 6 Monate Zeit für die Vorbereitung einer Klage.


Weitere Informationen über den Ablauf eines Güteverfahren, die Kosten und den Nutzen, den Sie mit Wirtschaftsmediation erzielen können erhalten Sie unter www.guetestelle-online.com .


Florian P. Stoll

Dipl. - Jurist (Univ.)

Wirtschaftsmediator

Außergerichtliche Streitbeilegung erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Gerichtliche Verfahren bedeuten oft das Ende langfristiger Geschäftsbeziehungen und persönlicher Bindungen. Der Gang durch die gerichtlichen Instanzen ist aber nicht die einzige Möglichkeit, rechtliche Konflikte zu lösen. Eine sinnvolle Alternative bietet die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle. Im Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle, haben Sie die Möglichkeit, den Konflikt mit der Gegenpartei mit Unterstützung eines neutralen Dritten, dem Mediator, einvernehmlich zu lösen. Sie entscheiden über den Inhalt der Verhandlung und das Ergebnis im Einvernehmen mit der Gegenseite. Dadurch vermeiden Sie langwierige Gerichtsverfahren und eine vorrangig auf die Vergangenheit bezogene Streitfallerledigung. In einer strukturierten Verhandlung erarbeiten Sie Lösungsmöglichkeiten, die eine tragfähige Basis auch für die Zukunft bieten.


Das Güteverfahren wird auf Antrag von wenigstens einer Partei eingeleitet. Die Einreichung des Güteantrages führt automatisch und ohne Zustimmung der anderen Partei zur Unterbrechung der Verjährung bis das Verfahren beendet ist oder abgebrochen wird.



Einigen sich die Parteien gütlich, dann wird ein Vergleich geschlossen, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.


Vertragspartner können schon im Vorfeld vereinbaren, daß im Falle von Unstimmigkeiten über das Vertragsverhältnis vor einem gerichtlichen Verfahren zunächst die Gütestelle angerufen werden muss. Zweckmäßigerweise sollte eine solche Vereinbarung bereits zum Inhalt der Verträge gemacht werden, die die Vertragspartner miteinander schließen.


Folgende Vorteile bieten die Anrufung einer Gütestelle oder eines Mediators bei der einvernehmlichen Konfliktlösung:


- Parteien wahren oder gewinnen ein erträgliches persönliches Verhältnis


- Einigungen über den konkreten Streitstoff hinaus


- Einigungen im Hinblick auf die Zukunft


- Niedrigere Verfahrenskosten


- Hohe Erfolgsquote: Einigung in ca. 3/4 aller Fälle


- Wir moderieren und organisieren die Verhandlungsbemühungen der Parteien


- In der Güteverhandlung steht für die Vermittlungsbemühungen mehr Zeit zur Verfügung


- Güteverhandlungen und Mediation sind vertraulich und der Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens entzogen


- Die Bekanntgabe eines Güteantrages hemmt die Verjährung des geltend gemachten Anspruches.


Die staatlich anerkannte Gütestelle Florian P. Stoll ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich außergerichtlicher Streitbeilegung, Wirtschaftsmediation und Güteverfahren.


Florian P. Stoll

Dipl. - Jurist (Univ.)

Wirtschaftsmediator

Das Informationszeitalter ist geprägt von hochkomplexen Kommunikationsabläufen. Defizite im zwischenmenschlichen Informationsaustausch können Konflikte auslösen, die mit zunehmender Eskalationsstufe negative Auswirkungen auf die rationale Wahrnehmung haben. Wenn Emotionen den Blick auf mögliche interessengerechte Lösungen verstellen und einen gewinnbringenden Austausch verhindern, kommen wirtschaftliche Prozesse schnell zum Erliegen.



Langwierige Gerichtsprozesse binden wertvolle Arbeitskraft und -zeit, stellen ein hohes Kostenrisiko dar und sind meist ungewiss in ihrem Ausgang. Zudem bedeuten sie oft das Ende langfristiger Geschäftsbeziehungen und persönlicher Bindungen.


Der Gang durch die gerichtlichen Instanzen ist aber nicht die einzige Möglickeit, rechtliche Streitigkeiten beizulegen. Eine sinnvolle Alternative bietet die Durchführung eines außergerichtlichen Güteverfahrens. Moderne Methoden der Konfliktbewältigung bieten die Chance, Einigungsoptionen frühzeitig auszuloten und rechtliche Streitigkeiten auf außergerichtlichem Wege schnell, kostengünstig und diskret beizulegen.


Die spezifische Methodik der Mediation eröffnet den Konfliktparteien die Möglichkeit, mit Hilfe eines besonders geschulten, neutralen Vermittlers eigenverantwortlich an einer interessengerechten und einvernehmlichen Lösung zu arbeiten. Das Güteverfahren vor einer staaatlich anerkannten Gütestelle bietet dabei den notwendigen verfahrensrechtlichen Rahmen für eine nachhaltige und juristisch tragfähige Konfliktbeilegung.


Als staatlich anerkannte Gütestelle begleiten wir Sie bei Ihren außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen. Ein Mediator vermittelt im Rahmen des Güteverfahrens aus der Position eines neutralen Dritten zwischen den Parteien, um eine interessengerechte, einvernehmliche und dauerhafte Konfliktlösung zu ermöglichen.


Ziel der Verhandlungsführung ist es, Sach- und Beziehungsebene zu trennen, Interessen auszugleichen und Entscheidungsalternativen unter neutralen Beurteilungskriterien zu suchen, um so einen Gewinn für alle Beteiligten zu schaffen (win-win-solution).


Das Güteverfahren wird auf Antrag von wenigstens einer Partei eingeleitet. Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB hemmt die Einreichung eines Güteantrages die Verjährung Ihrer Ansprüche und gibt Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen von Vergleichsverhandlungen eine vertrauliche, zügige und kostengünstige außergerichtliche Einigung mit dem Anspruchsgegner zu erarbeiten.


Kommt es zu einem Vergleich, wird dieser von der Gütestelle in einem schriftlichen Vertrag dokumentiert, aus dem Sie gegebenenfalls wie aus einem Gerichtsurteil die Zwangsvollstreckung veranlassen können, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.


Lehnt der Antragsgegner ein Güteverfahren ab oder scheitern die Vergleichsverhandlungen, so steht Ihnen der Weg zu den Gerichten offen. Die verjährungshemmende Wirkung des Güteantrages dauert sechs Monate an. Somit gewinnen Sie wertvolle Zeit für die Vorbereitung einer Klage.


Selbstverständlich können Sie sich schon im Güteverfahren durch Ihren Anwalt vertreten lassen. Auf Anfrage übersenden wir Rechtsanwälten gerne unsere Informationsbroschüre zum Güteverfahren. Für Anwaltskanzleien mit einem hohen Aufkommen von Mandaten mit Verjährungshintergrund bieten wir einen 24-Stunden-Service für die schnelle und unkomplizierte Verjährungshemmung per Telefax.


Vorteile eines Güteverfahrens vor einer staatlich anerkannten Gütestelle:


- Die Bekanntgabe eines Güteantrages hemmt die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs


- Güteverhandlungen sind vertraulich und der Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens entzogen


- Die Güteverhandlung leitet ein qualifizierter Wirtschaftsmediator


- Wir moderieren und organisieren die Vergleichsverhandlungen


- Langjährige Geschäftsbeziehungen und persönliche Bindungen bleiben erhalten


- Einigungen im Hinblick auf die Zukunft und über den konkreten juristischen Anspruch hinaus


- Niedrige Verfahrenskosten


- Hohe Erfolgsquote: Einigung in ca. 3/4 aller Fälle


Die staatlich anerkannte Gütestelle Florian P. Stoll ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich außergerichtlicher Streitbeilegung, Wirtschaftsmediation und Güteverfahren.


Vereinbaren Sie mit uns ein persönliches Beratungsgespräch - gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach effizienten Konfliktlösungen.


Florian P. Stoll

Dipl. - Jurist (Univ.)

Wirtschaftsmediator

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