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Güteverfahren

die clevere Alternative

Gerichtsprozesse binden wertvolle Arbeitskraft und -zeit, stellen ein hohes Kostenrisiko dar und sind ungewiss in ihrem Ausgang. Zudem bedeuten sie oft das Ende langfristiger Geschäftsbeziehungen und persönlicher Bindungen. Der Gang durch die gerichtlichen Instanzen ist aber nicht die einzige Möglichkeit, rechtliche Streitigkeiten beizulegen. Die Durchführung eines außergerichtlichen Güteverfahrens vor unserer staatlich anerkannten Gütestelle bietet Ihnen folgende Vorteile:

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Vorteile des Güteverfahrens

  • Verjährungshemmung
    Bereits der Eingang eines Güteantrages bei unserer Gütestelle in München hemmt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs. Für eine schnelle und unkomplizierte Antragstellung stehen Ihnen Musteranträge zur Verfügung, die Sie per Post oder Telefax an unsere Gütestelle übermitteln können. Sie erhalten von uns umgehend eine schriftliche Eingangsbestätigung.
  • Günstiger und effektiver als ein Mahnverfahren
    Anders als bei einem gerichtlichen Mahnverfahren bestimmen sich die Gebühren für den Güteantrag nicht nach der Höhe des geltend gemachten Anspruches. Unsere Antragspauschale in Höhe von 220,- € inkl. MwSt. gibt Ihnen ein Maximum an Kostentransparenz zu einem günstigen Preis. Während sich einem Mahnverfahren ein kostenintensives Gerichtsverfahren meist direkt anschließt, nutzen Sie mit einem Güteantrag die Chance, außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten frühzeitig abzuklären.
  • Kompetenz und Vertraulichkeit - deutschlandweit
    Nachdem Ihr Antrag der Gegenseite bekannt gegeben wurde, informieren wir Sie, ob der Antragsgegner mit der Durchführung einer Güteverhandlung einverstanden ist. Die Organisation und Durchführung des Güteverfahren übernehmen wir für Sie. Dabei greifen wir auf ein deutschlandweites Netzwerk von Businesscentern mit sofort verfügbaren und professionell ausgestatteten Konferenzräumen zu, das es uns erlaubt, Vergleichsverhandlungen an dem Ort durchzuführen, der Ihnen am angenehmsten ist. Die Güteverhandlung leitet ein qualifizierter Wirtschaftsmediator. Die Verhandlungen sind vertraulich und der Öffentlichkeit eines Gerichtsverfahrens entzogen. Mit unserer Unterstützung erzielen Sie nachhaltige Einigungen, die den Interessen beider Seiten gerecht werden und über den konkreten juristischen Anspruch weit hinaus gehen.
  • Niedrige Verfahrenskosten - hohe Erfolgsquote
    Auch im Rahmen der Güteverhandlung behalten Sie durch eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis stets den Überblick über die anfallenden Kosten. Dank der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Verhandlungsführung und der Effizienz moderner Verhandlungstechniken führen Mediationsverhandlungen bereits in kurzer Zeit zum Erfolg: Bis zu 70 % der Verhandlungen enden mit einem Vergleich und kosten dabei bedeutend weniger Geld und Zeit als gerichtliche Auseinandersetzungen über mehrere Instanzen.
  • Der schnelle Weg zu einem rechtskräftigen Titel
    Aus einem Vergleich, den Sie im Rahmen der Güteverhandlung schließen, kann gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wie aus einem gerichtlichen Urteil die Zwangsvollstreckung veranlasst werden. Die inhaltliche Gestaltung des vollstreckbaren Vergleiches obliegt allein den Parteien und ihren anwaltlichen Vertretern. Von Seiten der Gütestelle findet keine Rechtsberatung statt.

Wir schätzen Ihr Vertrauen

>250

Anwaltskanzleien, die bei uns für Ihre Mandanten Güteverfahren einreichen

>5.000

Güteverfahren und Mediationen für Privatpersonen und Unternehmen

Unsere Verfahrensordnung mit detaillierten Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zur Kostenregelung finden Sie zusammen mit den entsprechenden Musteranträgen unter dem Menüpunkt Güteantrag. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

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