Zum Schluss des Jahres droht einer großen Zahl von Rechtsansprüchen die Verjährung. Zum Jahresende stellt sich für den Anwalt die Frage, welche verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen und wie sich diese möglichst schnell, unkompliziert und kostengünstig durchführen lassen.
Mit einem Güteverfahren hemmen Anwälte schnell und zuverlässig die Verjährung ihrer Mandate und klären außergerichtliche Einigungsoptionen mit dem Gegener frühzeitig ab. Im Vergleich zum Mahnantrag ist der Güteantrag wesentlich schneller, unkomplizierter und kostengünstiger.
Unsere Gütestelle bietet Anwälten einen 24-Stunden-Service: Nach Eingang des Antrages per Fax oder Post stellen wir umgehend an den Gegner zu. Bereits mit Eingang des Güteantrages tritt somit die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB ein.
Ist der Gegner verhandlungsbereit, organisieren und begleiten wir die Vergleichsverhandlungen. Kommt es zu einem Vergleich, so ist dieser gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vollstreckbar.
Weigert sich die Gegenseite eine Güteverhandlung durchzuführen, so gewinnt der Anwalt gem. § 204 Abs. 2 S.1 BGB sechs Monate zur Vorbereitung einer Klage.
Bei Mandaten mit Verjährungshintergrund bietet die Durchführung eines Güteverfahrens Rechtsanwälten und Ihren Mandanten die Chance, viel Zeit und Geld zu sparen. Von der Verjährungshemmung bis zum vollstreckbaren Titel ist das Güteverfahren der schnellste Weg zu einer wirtschaftlich vorteilhaften, außergerichtlichen Streitbeilegung.
Weitere Informationen sowie ein Antragsformular und die geltende Verfahrensordnung entnehmen Sie bitte meiner Internetseite www.guetestelle-online.com .
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Florian P. Stoll
Dipl. - Jurist (Univ.)
Wirtschaftsmediator
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