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Legen Sie Rechtsstreitigkeiten schnell und kostengünstig bei

Das Informationszeitalter ist geprägt von hochkomplexen Kommunikationsabläufen. Defizite im zwischenmenschlichen Informationsaustausch können Konflikte auslösen, die mit zunehmender Eskalationsstufe negative Auswirkungen auf die rationale Wahrnehmung haben. Wenn Emotionen den Blick auf mögliche interessengerechte Lösungen verstellen und einen gewinnbringenden Austausch verhindern, kommen wirtschaftliche Prozesse schnell zum Erliegen.



Langwierige Gerichtsprozesse binden wertvolle Arbeitskraft und -zeit, stellen ein hohes Kostenrisiko dar und sind meist ungewiss in ihrem Ausgang. Zudem bedeuten sie oft das Ende langfristiger Geschäftsbeziehungen und persönlicher Bindungen.


Der Gang durch die gerichtlichen Instanzen ist aber nicht die einzige Möglickeit, rechtliche Streitigkeiten beizulegen. Eine sinnvolle Alternative bietet die Durchführung eines außergerichtlichen Güteverfahrens. Moderne Methoden der Konfliktbewältigung bieten die Chance, Einigungsoptionen frühzeitig auszuloten und rechtliche Streitigkeiten auf außergerichtlichem Wege schnell, kostengünstig und diskret beizulegen.


Die spezifische Methodik der Mediation eröffnet den Konfliktparteien die Möglichkeit, mit Hilfe eines besonders geschulten, neutralen Vermittlers eigenverantwortlich an einer interessengerechten und einvernehmlichen Lösung zu arbeiten. Das Güteverfahren vor einer staaatlich anerkannten Gütestelle bietet dabei den notwendigen verfahrensrechtlichen Rahmen für eine nachhaltige und juristisch tragfähige Konfliktbeilegung.


Als staatlich anerkannte Gütestelle begleiten wir Sie bei Ihren außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen. Ein Mediator vermittelt im Rahmen des Güteverfahrens aus der Position eines neutralen Dritten zwischen den Parteien, um eine interessengerechte, einvernehmliche und dauerhafte Konfliktlösung zu ermöglichen.


Ziel der Verhandlungsführung ist es, Sach- und Beziehungsebene zu trennen, Interessen auszugleichen und Entscheidungsalternativen unter neutralen Beurteilungskriterien zu suchen, um so einen Gewinn für alle Beteiligten zu schaffen (win-win-solution).


Das Güteverfahren wird auf Antrag von wenigstens einer Partei eingeleitet. Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB hemmt die Einreichung eines Güteantrages die Verjährung Ihrer Ansprüche und gibt Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen von Vergleichsverhandlungen eine vertrauliche, zügige und kostengünstige außergerichtliche Einigung mit dem Anspruchsgegner zu erarbeiten.


Kommt es zu einem Vergleich, wird dieser von der Gütestelle in einem schriftlichen Vertrag dokumentiert, aus dem Sie gegebenenfalls wie aus einem Gerichtsurteil die Zwangsvollstreckung veranlassen können, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.


Lehnt der Antragsgegner ein Güteverfahren ab oder scheitern die Vergleichsverhandlungen, so steht Ihnen der Weg zu den Gerichten offen. Die verjährungshemmende Wirkung des Güteantrages dauert sechs Monate an. Somit gewinnen Sie wertvolle Zeit für die Vorbereitung einer Klage.


Selbstverständlich können Sie sich schon im Güteverfahren durch Ihren Anwalt vertreten lassen. Auf Anfrage übersenden wir Rechtsanwälten gerne unsere Informationsbroschüre zum Güteverfahren. Für Anwaltskanzleien mit einem hohen Aufkommen von Mandaten mit Verjährungshintergrund bieten wir einen 24-Stunden-Service für die schnelle und unkomplizierte Verjährungshemmung per Telefax.


Vorteile eines Güteverfahrens vor einer staatlich anerkannten Gütestelle:


- Die Bekanntgabe eines Güteantrages hemmt die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs


- Güteverhandlungen sind vertraulich und der Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens entzogen


- Die Güteverhandlung leitet ein qualifizierter Wirtschaftsmediator


- Wir moderieren und organisieren die Vergleichsverhandlungen


- Langjährige Geschäftsbeziehungen und persönliche Bindungen bleiben erhalten


- Einigungen im Hinblick auf die Zukunft und über den konkreten juristischen Anspruch hinaus


- Niedrige Verfahrenskosten


- Hohe Erfolgsquote: Einigung in ca. 3/4 aller Fälle


Die staatlich anerkannte Gütestelle Florian P. Stoll ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich außergerichtlicher Streitbeilegung, Wirtschaftsmediation und Güteverfahren.


Vereinbaren Sie mit uns ein persönliches Beratungsgespräch - gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach effizienten Konfliktlösungen.


Florian P. Stoll

Dipl. - Jurist (Univ.)

Wirtschaftsmediator

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