Immer mehr Inkassounternehmen entdecken die enormen Vorteile, die die Integration des außergerichtlichen Güteverfahrens in das Forderungsmanagement bietet:
Insbesondere bei hohen Streitwerten bergen klassische Methoden des Forderungseinzuges, wie das gerichtliche Mahnverfahren, große Risiken. Beinahe zwangsläufig führt dieser Weg in langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren und endet häufig mit ökonomisch wenig sinnvollen Titeln. Außergerichtliche Einigungsoptionen konnten hierbei meist nur unzureichend geklärt werden und damit gehen wertvolle Chancen verloren, schnell und kostengünstig große Teile der Forderung zu realisieren.
Die Vorteile des Güteverfahrens sprechen für sich: Mit einem Güteantrag nutzen Sie die Chance, außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten frühzeitig abzuklären. Bereits der Eingang eines Güteantrages bei unserer Geschäftsstelle in München hemmt gem. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs. Für eine schnelle und unkomplizierte Antragstellung stehen Ihnen Musteranträge zur Verfügung, die Sie per Post, Telefax oder E-Mail an unsere Gütestelle übermitteln können. Im Rahmen unserers 24-Stunden-Service erhalten Sie von uns umgehend eine schriftliche Eingangsbestätigung. Anders als bei einem gerichtlichen Mahnverfahren bestimmen sich die Gebühren für den Güteantrag nicht nach der Höhe des geltend gemachten Anspruches. Unsere Antragspauschale in Höhe von 200,- € gibt Ihnen ein Maximum an Kostentransparenz zu einem günstigen Preis.
Nachdem Ihr Antrag dem Schuldner bekannt gegeben wurde, informieren wir Sie, ob dieser mit der Durchführung einer Güteverhandlung einverstanden ist. Die Organisation und Durchführung der Güteverhandlung übernehmen wir für Sie. Dabei greifen wir auf ein deutschlandweites Netzwerk von sofort verfügbaren, professionellen Büro- und Konferenzräumen zu, das es uns erlaubt, Vergleichsverhandlungen an dem Ort durchzuführen, der Ihnen am angenehmsten ist. Kommt es zu einer Mediationsverhandlung, so wird in einer schriftlichen Honorarvereinbarung ein Studenhonorar vereinbart, dass sich nach der Höhe der Forderung bemisst und zwischen 200,- und 400,- € liegt. Reisezeit und –kosten sind bei einer Verhandlungsführung außerhalb Münchens ebenfalls zu vergüten.
Die Verhandlungsführung erfolgt durch einen neutralen Mediator im Rahmen eines nach der spezifischen Methode der Mediation strukturierten Verfahrens. In einem Fünf-Phasen-Modell werden zusammen mit Antragsteller und Gegner sowie deren Rechtsanwälten Einigungsoptionen geklärt und Lösungswege diskutiert. Die meisten Verfahren, die in eine Güteverhandlung führen, werden mit einem Vergleich abgeschlossen, der zusammen mit den Rechtsanwälten formuliert wird und gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vollstreckbar ist.
Die Verhandlungen sind vertraulich und der Öffentlichkeit eines Gerichtsverfahrens entzogen. Mit unserer Unterstützung erzielen Sie nachhaltige Einigungen, die den Interessen beider Seiten gerecht werden und über den konkreten juristischen Anspruch weit hinaus gehen. Dabei kostet das Güteverfahren dank der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Verhandlungsführung und der Effizienz moderner Verhandlungstechniken bedeutend weniger Zeit und Geld als gerichtliche Auseinandersetzungen über mehrere Instanzen.
Ganz gleich, ob Sie die niedrigen Verfahrenskosten werbewirksam an Ihre Kunden weitergeben oder im Falle des Forderungskaufes selbst von der Kosteneffizienz profitieren: Das Güteverfahren eröffnet Ihnen interessante Vorteile, die Sie Ihrem Unternehmen nutzbar machen können.
Einen weitergehenden Überblick über das Güteverfahren verschafft Ihnen unsere Internetseite www.guetestelle-online.com.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem telefonischen Beratungsgespräch.
Florian P. Stoll
Dipl. - Jurist (Univ.)
Wirtschaftsmediator
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