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Zum Schlichter statt zum Richter

Außergerichtliche Streitbeilegung erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Gerichtliche Verfahren bedeuten oft das Ende langfristiger Geschäftsbeziehungen und persönlicher Bindungen. Der Gang durch die gerichtlichen Instanzen ist aber nicht die einzige Möglichkeit, rechtliche Konflikte zu lösen. Eine sinnvolle Alternative bietet die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle. Im Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle, haben Sie die Möglichkeit, den Konflikt mit der Gegenpartei mit Unterstützung eines neutralen Dritten, dem Mediator, einvernehmlich zu lösen. Sie entscheiden über den Inhalt der Verhandlung und das Ergebnis im Einvernehmen mit der Gegenseite. Dadurch vermeiden Sie langwierige Gerichtsverfahren und eine vorrangig auf die Vergangenheit bezogene Streitfallerledigung. In einer strukturierten Verhandlung erarbeiten Sie Lösungsmöglichkeiten, die eine tragfähige Basis auch für die Zukunft bieten.


Das Güteverfahren wird auf Antrag von wenigstens einer Partei eingeleitet. Die Einreichung des Güteantrages führt automatisch und ohne Zustimmung der anderen Partei zur Unterbrechung der Verjährung bis das Verfahren beendet ist oder abgebrochen wird.



Einigen sich die Parteien gütlich, dann wird ein Vergleich geschlossen, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.


Vertragspartner können schon im Vorfeld vereinbaren, daß im Falle von Unstimmigkeiten über das Vertragsverhältnis vor einem gerichtlichen Verfahren zunächst die Gütestelle angerufen werden muss. Zweckmäßigerweise sollte eine solche Vereinbarung bereits zum Inhalt der Verträge gemacht werden, die die Vertragspartner miteinander schließen.


Folgende Vorteile bieten die Anrufung einer Gütestelle oder eines Mediators bei der einvernehmlichen Konfliktlösung:


- Parteien wahren oder gewinnen ein erträgliches persönliches Verhältnis


- Einigungen über den konkreten Streitstoff hinaus


- Einigungen im Hinblick auf die Zukunft


- Niedrigere Verfahrenskosten


- Hohe Erfolgsquote: Einigung in ca. 3/4 aller Fälle


- Wir moderieren und organisieren die Verhandlungsbemühungen der Parteien


- In der Güteverhandlung steht für die Vermittlungsbemühungen mehr Zeit zur Verfügung


- Güteverhandlungen und Mediation sind vertraulich und der Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens entzogen


- Die Bekanntgabe eines Güteantrages hemmt die Verjährung des geltend gemachten Anspruches.


Die staatlich anerkannte Gütestelle Florian P. Stoll ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich außergerichtlicher Streitbeilegung, Wirtschaftsmediation und Güteverfahren.


Florian P. Stoll

Dipl. - Jurist (Univ.)

Wirtschaftsmediator

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